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   FG Berlin, 30.10.1995 - VIII 132/94   

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FG Berlin, 30.10.1995 - VIII 132/94 (https://dejure.org/1995,31759)
FG Berlin, Entscheidung vom 30.10.1995 - VIII 132/94 (https://dejure.org/1995,31759)
FG Berlin, Entscheidung vom 30. Oktober 1995 - VIII 132/94 (https://dejure.org/1995,31759)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • EFG 1996, 320
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 30.07.1991 - IX R 123/90

    Anschaffungsnahe Aufwendungen nach Ablauf von drei Jahren seit der Anschaffung

    Auszug aus FG Berlin, 30.10.1995 - VIII 132/94
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs -;BFH-; ( Urteil vom 30. Juli 1991 - IX R 123/90 - Bundessteuerblatt -;BStBl-; II 1992, 30) könnten Aufwendungen auch nach Ablauf der Drei-Jahresfrist als anschaffungsnaher Aufwand beurteilt werden, wenn ein schon im Anschaffungszeitpunkt vorhandener erheblicher Instandhaltungsrückstand aufgeholt werde.

    Der BFH hat jedoch in seinem Urteil in BStBl II 1992, 30 [BFH 30.07.1991 - IX R 123/90] anschaffungsnahen Aufwand auch dann angenommen, wenn im zweiten Jahr nach dem Erwerb begonnene größere Instandsetzungsarbeiten bis in das vierte Jahr andauern.

    Hinsichtlich der materiellen Rechtslage ist durch das Urteil des BFH in BStBl II 1992, 30 [BFH 30.07.1991 - IX R 123/90] höchstrichterlich geklärt, daß die Drei-Jahresfrist nicht starr anzuwenden ist.

    Da das Gericht der Entscheidung des BFH in BStBl II 1992, 30 [BFH 30.07.1991 - IX R 123/90] folgt, ist eine Abweichung von der Rechtsprechung des BFH nicht gegeben.

  • BFH, 07.08.1990 - IX R 114/89

    Pflicht zur Abgabe einer Feststellungserklärung unabhängig davon, ob auch andere

    Auszug aus FG Berlin, 30.10.1995 - VIII 132/94
    Nach dem Urteil des BFH vom 07. August 1990 ( IX R 114/89 - BStBl II 1991, 119) ist jede der in § 3 VO genannten Personen zur Erklärungsabgabe verpflichtet, also auch die erst nach Abschluß der Baumaßnahmen mit der Verwaltung der Wohnungseigentumsanlage betraute Verwaltungsgesellschaft.
  • BFH, 17.02.1993 - II R 83/90

    Steuererklärungspflicht auch dann "auf Grund gesetzlicher Vorschrift", wenn sie -

    Auszug aus FG Berlin, 30.10.1995 - VIII 132/94
    Unerheblich ist, daß die Erklärungspflicht durch eine besondere Verfügung des Finanzamts konkretisiert werden mußte ( BFH, Urteil vom 17. Februar 1993 - II R 83/90 - BStBl II 1993, 580).
  • BFH, 26.03.1991 - IX R 39/88

    Die Neuregelung des Feststellungsverfahrens durch § 180 Abs. 2 AO 1977 i. d. F.

    Auszug aus FG Berlin, 30.10.1995 - VIII 132/94
    Daher verbleibt es insoweit bei der Zuständigkeit der Regionalfinanzämter ( BFH, Urteil vom 26. März 1991 - IX R 39/88 - BStBl II 1991, 439; eingehend Finanzgericht Berlin, Urteil vom 14. Januar 1992 - V 28/88 - Entscheidungen der Finanzgerichte 1992, 382 - Revision ohne Begründung als unbegründet zurückgewiesen, BFH, Beschluß vom 30. November 1992 - IX R 71/92; Finanzgericht Berlin, Urteil vom 25. März 1992 - II 173/92 - 2. Rechtsgang nach BFH in BStBl II 1991, 439).
  • FG Berlin, 14.01.1992 - V 28/88
    Auszug aus FG Berlin, 30.10.1995 - VIII 132/94
    Daher verbleibt es insoweit bei der Zuständigkeit der Regionalfinanzämter ( BFH, Urteil vom 26. März 1991 - IX R 39/88 - BStBl II 1991, 439; eingehend Finanzgericht Berlin, Urteil vom 14. Januar 1992 - V 28/88 - Entscheidungen der Finanzgerichte 1992, 382 - Revision ohne Begründung als unbegründet zurückgewiesen, BFH, Beschluß vom 30. November 1992 - IX R 71/92; Finanzgericht Berlin, Urteil vom 25. März 1992 - II 173/92 - 2. Rechtsgang nach BFH in BStBl II 1991, 439).
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